Der Grad Ihrer bleibenden Invalidität bestimmt, wie hoch die Entschädigung aus Ihrer privaten Unfallversicherung ausfällt. Jede Versicherung orientiert sich an einer so genannten Gliedertaxe, in der festgelegt ist, wieviel Prozent Invalidität der vollständige Verlust oder die vollständige Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen bzw. körperliche Funktionen (Sehvermögen, Hörvermögen, Geruchssinn etc.) bedeutet. Je nach Versicherung kann diese Gliedertaxe sehr unterschiedlich gestaffelt sein. Achten Sie also bei der Wahl Ihrer privaten Unfallversicherung auf eine gute Gliedertaxe. Der Grad der Invalidität wird in der Regel von Ihrem behandelnden Arzt frühestens 1 Jahr nach dem Unfall festgestellt, bzw. wird dazu von der Versicherung ein Arzt beauftragt. Eine teilweise Beeinträchtigung wird immer prozentuell vom vollen in der Gliedertaxe angegeben Wert berechnet. Dazu finden Sie weiter unten noch eine Berechnungsbeispiel.
Zur leichteren Verständlichkeit hier einige Werte einer Gliedertaxe:
Gliedertaxwerte | Richtwerte des Versicherungsverbandes | tatsächliche Werte am Markt |
Arm (ab Schulter | 70% | 65 – 85% |
Daumen | 20% | 15 – 30% |
Zeigefinger | 10% | 5 – 15% |
Andere Finger | 5% | 5 – 10% |
Bein | 70% | 70 – 80% |
Große Zehe | 5% | 5% |
Andere Zehe | 2% | 2 – 5% |
Sehkraft beider Augen | 100% | 100% |
Sehkraft eines Auges | 35% | 35 – 60% |
Gehör beider Ohren | 60% | 60 – 80% |
Gehör eines Ohres | 15% | 15 – 50% |
Geruchssinn | 10% | 10% |
Geschmackssinn | 5% | 5 – 10% |
Milz | 10% | 10% |
Niere | 20% | 20% |
Arm unterhalb Ellenbogen, bzw. Hand | – | 60% |
Hand | 50% | 50 – 65% |
Alle Finger einer Hand | – | 70% |
Bein bis Mitte Unterschenkel, Fuß | – | 50% |
Bein bis oberhalb Knie | – | 60% |
Bein bis untehalb Knie, Fuß | – | 50 – 70% |
Invalidität Berechnungsbeispiel:
Ein Versicherungsnehmer schließt jeweils eine Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme für bleibende Invalidität von € 100.000,- ab und eineUnfallrente in Höhe von monatlich € 500,- Euro ab 51% Invalidität.
Bei einem Unfall erlitt er bleibende Beeinträchtigungen des rechen Beines bis unterhalb des Knies. Der Arzt stellt eine 80%ige Beinträchtigung dieses Beines fest.
Bei Versicherung A ist der vollständige Verlust des Beines bis unterhalb des Knies mit 50% Invalidität angegeben. Das heißt in unserem Beispiel 80% Beinträchtigung von 50% Beinwert = 40% bleibende Invalidität = eine Auszahlungssumme eimmalig von € 40.000,-.
Bei Versicherung B ist der vollständige Verlust des Beines bis unterhalb des Knies mit 70% Invalidität angegeben. Für unser Beispiel bedeutet das 80% Beinträchtigung von 70% Beinwert = 56% bleibende Invalidität = eine Auszahlungssumme einmalig von € 56.000,- zuzüglich einer monatlichen Rente von € 500,-.
Der Unterschied kann also schon sehr groß sein. Daher immer auf eine gute Gliedertaxe achten.