Private-Krankenversicherung

Wählen Sie aus 1.140 Angeboten die passende private Krankenversicherung und nutzen Sie alle Vorteile 40% günstiger.

40% BEI DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG SPAREN

Krankenversicherung online vergleichen und Vorteile günstiger nutzen

  • Bis zu 40% sparen
  • Alle österreichischen Anbieter vergleichen
  • 1.140 Tarifvariationen
  • Profivergleich mit RisikoCHEGG
  • Berater in Ihrer Nähe

 

Eine private Krankenversicherung bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten. Sie kommt für Zusatzleistungen auf, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden. Einbett- oder Zweibettzimmerbelegung, alternative Behandlungsmethoden, freie Arzt- und Spitalswahl, Sanatoriumsdeckungen, Abgeltung der Verpflegungskosten-Selbstbehalte, ambulante Behandlungen bei Privatärzten, Psychotherapiekosten und vieles mehr stehen dabei zu Auswahl.

Der RisikoCHEGG verschafft Ihnen einen Überblick in dieser riesigen Produktvielfalt. Er vergleicht die Leistungen und Kosten der einzelnen Krankenversicherungen im Detail und findet damit das optimale und günstigste Produkt für Sie. Sie können die gewünschten Zusatzleistungen und Vorteile ganz einfach auswählen und bekommen so eine maßgeschneiderte Lösung zu den besten Konditionen. Die Höhe der Prämien hängt vor allem von Beitrittsalter, Geschlecht, Sozialversicherungsträger, Bundesland und Gesundheitszustand des Versicherten ab. Durch Beschränkungen auf ein Bundesland und/oder die Übernahme von Selbstbehalten können Prämien deutlich gesenkt werden. Mit chegg.net bekommen Sie einen umfassenden Erstvergleich über die unterschiedlichen Krankenversicherungen. Damit Sie wirklich die ideale Versicherung für sich und Ihre Familie finden, setzen wir auf persönliche Beratung. Mit chegg.net haben Sie einen von über 1.000 kompetenten Versicherungsmaklern in Ihrer Nähe. Er beantwortet alle Ihre Fragen und findet das beste Produkt für Sie.

  • Bis zu 40% sparen
  • Alle österreichischen Anbieter vergleichen
  • 140 Tarifvariationen
  • Profivergleich mit RisikoCHEGG
  • Berater in Ihrer Nähe

Welche Vorteile bringt die Private Krankenversicherung?

private-krankenversicherung

In Österreich sind die meisten Menschen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und haben somit Anspruch auf eine ganze Reihe von Leistungen des staatlichen Gesundheitssystems: Besuch von Ärzten mit einem Kassenvertrag oder Wahlärzten, Ambulanzen und Versorgung in öffentlichen Krankenhäusern sowie in Rehabilitationseinrichtungen. Diese gesetzliche Versicherung deckt zwar die Grundversorgung ab, eine zusätzliche private Krankenversicherung bringt aber erhebliche Mehrleistungen und weitere Annehmlichkeiten – je nach Art und Umfang des gewählten Versicherungspakets.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden immer mehr gekürzt – mit einer privaten Krankenversicherung können Sie für sich und Ihre ganze Familie unter folgenden Bereichen wählen oder diese miteinander kombinieren:

Sonderklasse – diese Variante wird auch oft als Privatversicherung, Krankenhauskosten- oder Zusatzversicherung usw. bezeichnet. Sie bietet mehr Komfort und bessere ärztliche Leistungen im  Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt.

  • Freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses (nur in Sanatorien können auch externe Ärzte mitgenommen werden).
  • Direktverrechnung mit dem Krankenhaus
  • Im Operationsfall freie Wahl des Operateurs (LKH: Wahl Primar oder Oberarzt)
  • Schnellere Zuteilung eines Termins bei Operationen (für Sonderklasse-Patienten sind eigene Kontingente reserviert).
  • Wahrung der Intimsphäre (z.B. Einbettzimmer)
  • Unterbringung in   Zimmern   mit   maximal   zwei Betten,  mit eigenem Bad, Fernseher, Telefon, eigenem Kleiderschrank und ähnlichen Annehmlichkeiten
  • Möglichkeit, JEDERZEIT Besuch empfangen zu können.
  • Ersatztaggeld, wenn   Klasse   nicht   in   Anspruch   genommen      Z.B.   im Unfallkrankenhaus (je nach Tarif max. 125 Euro)
  • Geburtskostenbeihilfe, wenn Klasse nicht in Anspruch genommen wird oder bei Hausgeburt
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderungen – wie Vorsorgeuntersuchungen, Raucherentwöhnung etc.

Ambulante Heilbehandlungen – übernimmt die Kosten einer Behandlung als Privatpatient, z.B. auch für alternative Heilmethoden wie z.B. Homöopathie, TCM, Akkupunktur, Medikamentenkosten, Therapien, Heilbehelfe wie z.B. Brillen und vieles mehr. Nicht für Zahnarztbesuche. Ein Ambulanter Tarif kann entweder alleine oder auch in Kombination mit einem stationären Tarif für Krankenhausaufenthalte abgeschlossen werden.

Krankenhaustaggeld – bietet einen gewählten Geldbetrag für jeden Tag, der im Krankenhaus verbracht werden muss. Damit kann entweder der Verpflegungsselbstbehalt im Krankenhaus oder aber auch andere Verdienstausfälle (Trinkgeld, Provisionen etc.) abgegolten werden.

Zahnzusatz – umfasst Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Die Tarife für Zahnbehandlungen können meist nur in Verbindung mit Sonderklasse-Tarifen abgeschlossen werden. Als allein stehendes Produkt ist ein Abschluss in Österreich derzeit nicht möglich.

Für wen kann eine private Krankenversicherung in Österreich abgeschlossen werden?

frau-krankenhaus

Für Einzelpersonen (1 Erwachsener oder nur 1 Kind)

Für Mehre Personen (Paartarife, Tarife für Familien, Alleinerzieher mit Kind, mehre Kinder gemeinsam)

Die Kosten einer privaten Krankenversicherung können für jeden leistbar sein!

Die Prämienhöhe hängt maßgeblich vom Beitrittsalter,  dem gesetzlichen Sozialversicherungsträger, dem gewählten Bundesland, dem Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsabschluss und dem Umfang des gewählten Versicherungsschutzes ab. Grundsätzlich gilt: Je jünger und gesünder, desto niedriger die Kosten für eine private Krankenversicherung.

Prämie sparen kann man z.B. durch

Sonderklasse mit regionalem Tarif: Die Versicherer bieten neben dem so genannten Österreich-Tarif (zugleich Wien-Tarif) auch günstigere Bundesländer-Tarife an. Bei Spitalsaufenthalten außerhalb des gewählten Bundeslandes fallen jedoch zusätzliche Kosten, meist in Form von Selbstbehalten an. Wenn Sie nur in absoluten Ausnahmefällen eine Behandlung außerhalb Ihres Heimatbundeslandes in Erwägung ziehen, ist dies sicherlich eine gute Möglichkeit die Prämie zu reduzieren.

Paar- oder Familienverträge: Die Mitversicherung des Partners und der Kinder in einem Vertrag ist im Vergleich zum Abschluss eigener Verträge die weitaus günstigere Variante. Versichern sich Paare, gibt es rund 5-10 % Rabatt auf die Prämie.

Selbstbehalt:  Durch die Übernahme eines Selbstbehaltes im Falle eines Krankheitsfalls, können die Prämien beträchtlich verringert werden. Der Selbstbehalt beträgt in der Regel einige hundert Euro und ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich hoch. Dieser wird auch nur einmal im Jahr verrechnet und entfällt bei einem Spitalsaufenthalt nach einem Unfall zu meist zur Gänze. Die Versicherung zahlt im Krankheitsfall nur die Kosten, die über den Selbstbehalt hinausgehen. Wer nur alle paar Jahre mal in Spitalsbehandlung muss, steigt bei einem Produkt mit Selbstbehalt meist billiger aus.

Gruppenkrankenversicherung: In vielen größeren Unternehmen, von einigen Standesvertretungen und öffentlichen Arbeitgebern werden Gruppenkrankenversicherungen den Mitarbeitern bzw. Mitgliedern angeboten. Oft zahlt auch der Arbeitgeber einen Teil der Prämie als betriebliche Sozialleistung. Gegenüber der Einzelversicherung lässt sich hier einige Euro‘s sparen. Deshalb immer nachfragen oder nachdenken, ob man in den Genuss einer Gruppenversicherung kommen kann.

Prämienrückerstattung: Einige Versicherer sehen eine Rückerstattung von 1 – 2 Monatsprämien vor, wenn die Versicherung über einen gewissen Zeitraum (z.B. ein oder zwei Kalenderjahre) nicht in Anspruch genommen wurde. Dies wird Prämienrückerstattung genannt.

Steuerliche Absetzbarkeit: Prämien für freiwillige Krankenversicherungen sind grundsätzlich als Sonderausgaben absetzbar (§ 18 Abs 1 Z 2 Einkommenssteuergesetz) wenn Sie bis zum 31.12.2015 abgeschlossen wurden (zumindest noch die nächsten 5 Jahre). Mit der Steuerreform im Jahr 2016 entfällt leider sukzessive bzw. zur Gänze die Absetzbarkeit von Sonderausgaben.

Sonderklasse nur nach Unfall: Für Jene, die „keine Krankenversicherung brauchen“, weil sie sich gesund fühlen, bietet sich eine Krankenversicherung an, welche nur bei einem Spitalsaufenthalt aufgrund eines Unfalles Leistungen bietet. Sämtliche krankheitsbedingte Spitalsaufenthalte sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, daher ist diese Variante auch deutlich günstiger! Diese kostengünstige Variante ist ideal für aktive Menschen und Kinder. Sie schützt zu Hause, in der Freizeit, bei der Arbeit und meist auch im Ausland.

Wenn ein Krankenhausaufenthalt kurz bevor steht ist es meist zu spät für den Abschluss!

Ganz im Allgemeinen wird der Wunsch nach Versicherungsschutz immer dann besonders groß, wenn ein akuter Anlassfall gegeben ist. Leider kann es denn zumindest für diesen Klinikaufenthalt schon zu spät sein. Zum einen werden bereits bestehende ernste Gesundheitsstörungen, wenn überhaupt, meist nur gegen erhebliche Prämienzuschläge mitversichert und/oder mit der Vereinbarung von zusätzlichen besonderen Wartezeiten belegt. Dies dient dem Versicherer als Schutz vor Zweckabschlüssen. Damit wird die Versichertengemeinschaft vor überhöhten Prämien geschützt!

Der Versicherungsschutz einer privaten Krankenzusatzversicherung beginnt grundsätzlich zu dem in der Polizze angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings verstecken sich mitunter in den Versicherungsbedingungen auch Wartezeiten. Eine Variante dabei ist eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten. Bei Gruppenkrankenversicherung wird diese meist auf 1 Monat verkürzt. Derzeit gibt es aber auch eine steigende Anzahl an Produkten die zur Gänze auf eine Wartezeit verzichten. Für werdende Mütter, also bei Schwangerschaft, wäre die besondere Wartezeit in der Regel 9 Monate. Vermehrt sind die Versicherungsgesellschaften jedoch dazu übergegangen, dass bei Abschluss einer Familienkrankenversicherung diese Wartezeit fast zur Gänze entfällt. Voraussetzung für den Entfall ist eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren und die werdende Mutter, ihr Partner, als auch das erwartete Kind werden in einem Sonderklassetarif versichert.

Ganz nah mit dem Entfall der Wartezeit ist auch das Thema der vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung verbunden. Die gestellten Fragen zum derzeitigen Gesundheitszustand bei Abschluss sind unbedingt wahrheitsgemäß zu beantworten, da widrigen Falls die Versicherung keine Leistung erbringen muss. Sollte also eine Beeinträchtigung der Gesundheit bestehen, oder etwas in Kürze ein Klinikaufenthalt anstehen, und am Antrag wird das verschwiegen, so kann es beim ersten Schadensfall sehr schnell zu Schwierigkeiten kommen. Werden durch die Versicherung vom behandelten Krankenhaus oder behandeltem Arzt Befunde oder die Krankengeschichte angefordert. Ist aus diesen Unterlagen zu ersehen, dass die Erkrankung schon vor Abschluss der Versicherung erkennbar war, wird die Versicherung die Leistung verweigern. Das bedeutet dann, dass der Versicherungsnehmer für die Kosten der bereits erfolgten Unterbringung in der Sonderklasse selbst aufkommen muss.

Deshalb warten Sie nicht auf den Anlassfall, sondern sorgen Sie rechtzeitig vor.

Eine besondere Variante für Personen bis 35 Jahre ist die Sonderklasse-Optionsversicherung.

Die Optionsversicherung ist die  günstigste Einstiegsvariante für junge Menschen, für die „krank werden“ erst später ein Thema ist. Zuerst besteht nur eine Sonderklasseversicherung für unfallbedingte Krankenhausaufenthalte, zu sehr günstigen Prämien. Sie sparen bis zu 75 %. Zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. im 41. Lebensjahr) muss dann auf eine vollwertige private Krankenzusatzversicherung zum „normalen“ Tarif umgestiegen werden. So erspart man sich in den ersten Jahren bis zum Umstieg sehr viel Geld, sichert sich aber jede Menge Vorteile für später. Sofort nach Abschluss besteht eine Sonderklasseversicherung nur für unfallbedingte Krankenhausaufenthalte, sowie bei einigen Anbietern sogar für Krankenhausaufenthalte bei genau definierten schwere Erkrankungen (z.B. bösartige Tumore oder Organtransplantationen). Während des Optionszeitraumes ist der Wechsel auf den vollen Versicherungsschutz (Unfall, Krankheit und Entbindung) je nach persönlichem Wunsch jährlich zum Stichtag möglich. Der Vorteil ist, dass bei Umstieg auf den vollen Versicherungsschutz keine neuerliche Gesundheitsprüfung stattfindet (zwischenzeitlich eingetretene Krankheiten bleiben mitversichert), und die Basis der Prämienberechnung das seinerzeitige Alter bei Abschluss der Versicherung ist. Durch eine sehr günstige Einstiegsprämie während des Optionszeitraumes wird so die private Krankenversicherung auch für junge Menschen leistbar. Und auch für den späteren Vollschutz gilt: Je früher Sie einsteigen, desto günstiger ist die Prämie. Das maximale Eintrittsalter in der Optionsversicherung liegt bei ca. 35 Jahren, der Umstieg in eine vollwertige Krankenhauskosten-Versicherung muss frühestens mit dem 40. Lebensjahr erfolgen. Einige Anbieter erlauben den Umstieg auch mit einem höheren Lebensalter.
Nutzen unser besonderes Service und lassen Sie sich diese oder andere Produkte persönlich von einem unserer unabhängigen Versicherungsmakler in Ihrer Nähe erklären.

Sie haben schon eine private Krankenversicherung?

Krankenversicherungen sind grundsätzlich „Verträge auf unbestimmte Zeit“.

Prämienerhöhungen dürfen bei bestehenden Verträgen dürfen nur unter bestimmten im Gesetz aufgezählten Gründen vorgenommen werden: z.B. bei Änderung

  • eines im Vertrag genannten Index
  • der durchschnittlichen Lebenserwartung
  • der Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen der zum jeweiligen Tarif Versicherten

Höhere Prämien aufgrund des steigenden Alters oder Vorliegen einer schlechteren Gesundheit sind nicht zulässig. Auf Ihr Verlangen muss der Versicherer bei einer Prämienerhöhung die Fortsetzung des Vertrages zu gleicher Prämie, jedoch mit geringeren Leistungen anbieten. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Versicherungsnehmer, für den die höhere Prämie nicht erschwinglich ist, zum vollständigen Verzicht auf einen privaten Krankenversicherungsschutz gezwungen wird.

Ein bestehender Vertrag kann durch den Versicherungsnehmer jährlich gekündigt werden.

Die private Krankenversicherung beginnt immer am 1. eines Monats. Dieser Monatserste ist somit auch Ihr jährlicher Kündigungsstichtag. Sie müssen eine Kündigungsfrist von zumindest 3 Monaten einhalten, zur Wahrung Ihrer Frist genügt die Absendung der Kündigung. Allerdings gemäß dem Grundsatz „jung und gesund – günstige Prämie“ wird ein oftmaliger Wechsel einer privaten Zusatzversicherung nicht wirklich Sinn machen. Kündigen Sie Ihre  bestehende Krankenversicherung, werden Sie bei den neuen Versicherungen wie ein Neueinsteiger behandelt. Das heißt: Jetziges Alter und jetziger Gesundheitszustand, eventuell neue Wartezeiten. Während des alten Vertrages gedeckte Krankheiten werden vom neuen Versicherer als Vorerkrankung angesehen.

Die private Krankenversicherung ist ein sehr spezielles Thema, dass unbedingt umfangreiche persönliche Beratung benötigt. Egal ob es um einen Neuabschluss oder um die Beurteilung über Sinn oder Unsinn eines Wechsel der privaten Krankenversicherung geht, unser Expertennetzwerk, bestehend aus unabhängigen Versicherungsmaklern in ganz Österreich, steht Ihnen mit kompetentem Fachwissen zur Seite.

Die Unterstützung, sowohl bei der Abwicklung der Antragsformalitäten, als auch ganz besonders im Falle eines Schadens, zählt zum selbstverständlichen Kundenservice unseres Netzwerkes.

Starten Sie jetzt Ihre private Gesundheitsreform und vergleichen Sie die private Krankenversicherung mit chegg.net – Versicherungsrechner mit persönlicher Betreuung vor Ort.

Die Produkte der folgenden Versicherungen sind in unserem Versicherungsvergleich enthalten:

  • Allianz Versicherung AG
  • Donau Versicherung AG
  • Generali Versicherung AG
  • Merkur Versicherung AG
  • Muki Versicherung AG
  • Uniqa Versicherung AG
  • Wiener Städtische Versicherung AG

GESELLSCHAFTEN IM VERGLEICH

RATGEBER KRANKENVERSICHERUNG

Die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht uns im Krankheitsfall den Besuch eines Artztes oder die Behandlung und den Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus, und das meist ohne wesentliche Zusatzkosten. Wer sich allerdings gerne von einem Privatarzt behandeln lassen möchte, oder im Krankenhaus in einem 1-Bett-Zimmer liegen möchte, der benötigt eine private Krankenversicherung.

In unserem Ratgeber finden Sie alles rund um das Thema private Krankenversicherung und welche Vorteile sie bringt.

Unser Ratgeber hört auf Sie:
  • Stellen Sie uns zusätzlich Fragen zu den Artikeln über die Benutzerkommentare.
  • Sagen Sie uns über die Ratingfunktion, wie verständlich die Information ist.
  • Teilen Sie uns Ihre Ergänzungswünsche über die Benutzerkommentare mit.

Der Ratgeber wird ständig ergänzt und erweitert und mit Ihrer Unterstützung bleibt keine Frage zum Thema Krankenverversicherung mehr unbeantwortet.

 

  Telefon-Hotline

Noch Fragen?

Das Team von chegg.net hilft Ihnen gerne weiter.

0316/33 83 70 – 0

Montag bis Freitag
08:00 bis 17:00 Uhr

Rückruf anfordern