Eine Erlebens- bzw. Er- u. Ablebensversicherung zu kündigen ist zwar möglich, allerdings ist davon abzuraten. Man sollte sich bei Abschluss eines kapitalbildenden Produktes bewusst sein, dass Pensionsvorsorge keine kurzfristige Vorsorgeform, sondern auf die Zeit nach dem Erwerbsleben und die dafür benötigten finanziellen Mittel ausgerichtet ist. Bei einem vorzeitigen Rückkauf in den ersten Jahren ist der Rückkaufswert auch geringer als die einbezahlten Prämien, weil anfänglich die Abschlusskosten sozusagen verdient werden müssen. In diesem Fall ist es besser, den Vertrag einige Zeit – oder auch bis zum Vertragsablauf – prämienfrei zu stellen anstatt vorzeitig zu kündigen und den Vertrag rückzukaufen.
Bei einer reinen Ablebensrisikoversicherung ist eine Kündigung nach Ablauf des ersten Jahres möglich und hat keinerlei nachteiligen Auswirkungen, da hier ja kein Kapital angespart, sondern nur eine Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten vorgenommen wird.