KFZ-Kasko-Begutachtungspflichten

Die Mehrzahl der österreichischen Versicherer verlangt bei Abschluss einer KFZ-Vollkaskoversicherung oder einer KFZ-Teilkaskoversicherung für Gebrauchtfahrzeuge ein Besichtigungsgutachten, um Vorschäden am Kraftfahrzeug auszuschliessen.
Werden bei der Besichtigung Vorschäden festgestellt, können diese Schäden (bis zu ihrer Behebung) vom Versicherunsschutz ausgeschlossen werden.
Bei schwerwiegenden Beschädigungen hat die Versicherungsanstalt das Recht, Ihren Antrag auf Kasko-Deckung abzulehnen.
Da sich die Bedingungen für KFZ-Besichtigungen laufend ändern, empfehlen wir, mit Ihrem chegg.net-Berater Kontakt aufzunehmen, der beim jeweiligen Versicherer die notwendigen Informationen einholt, bevor Sie einen Kasko-Antrag einreichen.

Die Kosten der Begutachtung betragen beim ÖAMTC ca.€ 20 und sind (bis auf wenige Ausnahmen) vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen.
Eine Kostenübernahme durch chegg.net ist nicht möglich.

Bis zum Vorliegen eines geforderten Besichtigungsgutachtens besteht entweder gar keine Deckung oder eine eingeschränkte Deckung aus der KFZ-Kasko-Versicherung.