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Gerade bei der Ablebensversicherung lohnt sich der Vergleich mit chegg.net besonders. Die Leistungen der einzelnen Produkte bei der Risikoablebensversicherung sind nahezu ident, die Prämienunterschiede hingegen riesig. Damit können Sie Ihre Familie kostengünstig absichern und haben trotzdem optimal vorgesorgt. Besonders häufig werden diese Formen der Lebensversicherung für die Kreditbesicherung bei Banken abgeschlossen.
Die Prämie für eine Ablebensversicherung ist in der Regel günstiger als die einer kombinierten Er- und Ablebensversicherung. Mit dem RisikoCHEGG können Sie alle Ablebensversicherungen im Detail miteinander vergleichen. Er zerlegt alle Produkte in seine einzelnen Bestandteile und gibt Ihnen so einen umfassenden Überblick über Kosten und Leistungen von 2.138 Tarifvariationen. So bekommen Sie ein umfassendes Bild und im Todesfall ist die Familie bestmöglich abgesichert. Ein Vergleich mit chegg.net bietet darüber hinaus weitere unschätzbare Vorteile. In ganz Österreich sind über 1.000 Versicherungsberater immer an Ihrer Seite. Sie beantworten kompetent und umfassend alle Ihre Fragen und helfen Ihnen bei der Suche des optimalen Produkts für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wer benötigt eine Ablebensversicherung?
Das sind zum einen die Menschen, die nicht nach dem Motto leben: „Hinter mir die Sintflut“. Und zum anderen die Kunden einer Bank, die Schulden bei dieser Bank haben. Damit haben wir zwei große Themen skizziert: Die Vorsorge für Hinterbliebene und die Kreditbesicherung.
Die wohl günstigste Möglichkeit seiner Familie nach dem eigenen Ableben eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten, ist eine reine Ablebensrisikoversicherung. Wichtig ist dabei natürlich wieder, wie auch bei anderen Versicherungssparten auch: Je jünger und gesünder desto günstiger die Prämie. Wenn schon eine lebensgefährliche Erkrankung festgestellt wurde, wird es unmöglich sein, noch eine Ablebensversicherung abzuschließen. Gleiches gilt auch für die persönliche Risikosituation hinsichtlich Beruf oder gefährlicher Freizeitaktivitäten: Je riskanter die Gestaltung des Lebens desto höher die Prämie für einen Versicherungsschutz bei Ableben.
Die Versicherer hinterfragen sehr genau bei Beantragung einer Ablebensversicherung die gesundheitliche und risikotechnische Situation des Versicherten. In der Praxis kann es dann sehr schnell Zuschläge z.B. für Raucher, bei Übergewicht, oder bei Hobbys wie Motorradfahren, Tauchen, Fallschirmspringen, Paragleiten, Bergklettern und ähnlichem, geben. Keine Seltenheit sind dann umfangreiche Fragebögen zur ausgeübten Sportart, oder dem ausgeübten Beruf, damit sich die Versicherung ein umfassendes Bild von der individuellen Risikosituation machen kann.
Der wesentliche Unterschied zu einer Er-und Ablebensversicherung ist, dass die Ablebensversicherung wesentlich günstiger ist, da kein Kapital angespart wird. Das heißt aber auch, sollte der Todesfall während der Vertragsdauer nicht eintreten, so wird ein Geld am Ende ausgezahlt.
Dafür können sich Ablebensversicherung auch jene leisten, die Ihre Familie mit durchaus höheren Summen absichern möchten, aber keine freien finanziellen Möglichkeiten für eine Ansparvariante haben. Außerdem lassen sich Ablebensversicherungen einfach und unkompliziert jederzeit kündigen, wenn Sie nicht mehr benötigt werden, ohne dass es zu einem Verlust von angespartem Kapital wie bei der vorzeitigen Kündigung einer Er- und Ablebensversicherung kommt.
Welche besonderen Ausgestaltungen der Risikolebensversicherung gibt es?
- Gleichbleibende Versicherungssumme
Hier wird ein Vertrag über eine bestimmte Laufzeit mit einer immer gleichbleibenden Versicherungssumme abgeschlossen. Diese vereinbarte Versicherungssumme wird bei Ableben des Versicherten innerhalb dieser Laufzeit an den Bezugsberechtigten ausbezahlt. Verstirbt der Versicherte nicht, endet der Vertrag am Ende der Laufzeit. Geld wird nicht ausgezahlt. - Fallende Versicherungssumme
Hier wird ebenfalls ein Vertrag über eine bestimmte Laufzeit (z.B. 25 Jahre oder bis Endalter 60) abgeschlossen. Die Versicherungssumme bleibt nicht über die gesamte Laufzeit gleich, sondern fällt entweder linear oder annuitätisch. Diese Form wird meist zur Kreditbesicherung verwendet, da die Darlehnsverpflichtungen bei abbauenden Krediten auch mit zunehmender Zeit geringer werden. Fallende Versicherungssummen sind natürlich im Verhältnis günstiger als gleichbleibende. Auch hier wird am Ende der Laufzeit kein Kapital ausgezahlt, wenn der Todesfall nicht eingetreten ist. - Versicherung auf Gegenseitigkeit oder auf verbundene Leben
Hier werden zwei versicherte Personen in einem gemeinsamen Vertrag mit nur einer Versicherungssumme versichert. Wenn eine der versicherten Personen verstirbt, kommt die Versicherungssumme zur Auszahlung und der Vertrag endet. Versterben beide Personen gleichzeitig wird auch nur 1 x die Versicherungssumme ausbezahlt. Diese Form wird ebenfalls gerne für die Kreditbesicherung verwendet, wenn ein Kredit an zwei Kreditnehmer vergeben wird. Diese Art ist natürlich auch günstiger, als wenn beide Personen einen unabhängigen Vertrag machen würden, da ja nur einmal die Versicherungssumme ausbezahlt wird. Der Versicherungsschutz wird in den meisten Fällen der Höhe des aushaftenden Kredites entsprechen und kann natürlich auch mit einer fallenden Summe kombiniert werden.
Welche Personen gibt es in einem Ablebensversicherungsvertrag?
Grundsätzlich ich bei einer Ablebensversicherung meist der Versicherungsnehmer, der Beitragszahler und die versicherte Person identisch. Der Bezugsberechtigte ist eine entweder namentliche angeführte Person, die mit der Versicherungsleistung bedacht werden soll. Oder aber es wird bei der Bezugsberechtigung die gesetzliche Erbfolge oder der Überbringer der Polizze vereinbart.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass eine Person gleichzeitig der Versicherungsnehmer und der begünstigte Bezugsberechtigte ist und eine andere Person der Versicherte, bei dessen Ableben die Versicherungsleistung zur Auszahlung gelangt. In diesem Fall muss die versicherte Person den Versicherungsantrag mitunterschreiben und Auskünfte über ihren Gesundheitszustand erteilen. Es ist in Österreich nicht möglich, eine Person ohne ihr Wissen gegen Ableben zu versichern.
Die Gesundheitsprüfung in der Ablebensversicherung
Bei Ablebensversicherung kommt es hinsichtlich der Prämienhöhe und des generellen Versicherungsschutzes wesentlich auf den Gesundheitszustand des Versicherten an. Deshalb wird der Gesundheitsprüfung ein hoher Stellenwert eingeräumt. Alle Versicherer wenden sogenannte Attestgrenzen an, die sich an der Höhe des Versicherungsschutzes und des Alters der zu versicherten Person orientieren. Unterhalb dieser Attestgrenze (z.B. VSU 200.000) reicht die Beantwortung der Fragen zum Gesundheitszustand. Bei Versicherungssummen die über den Attestgrenzen liegen werden ärztliche Atteste notwendig, deren Umfang die Versicherungen vorgeben. Die Kosten für diese Atteste sind zumeist vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen. Wichtig: Von der wahrheitsgemäßen Beantwortung der gestellten Fragen zum Gesundheitszustand hängt die Leistung im Versicherungsfall ab. Werden Umstände arglistig verschwiegen, so ist die Versicherung in vielen Fällen von der Leistung befreit.
Besonderheiten bei der Verwendung zur Kreditbesicherung
Einige Kreditinstitute verlangen in der Regel bei der Absicherung von Darlehen durch Lebensversicherungen, dass der Versicherer auf einen Rücktritt bei evtl. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und der Selbsttötungsklausel – Fristenverzicht genannt – nach den Allgemeinen Bedingungen für die Risikoversicherung verzichtet. In den Bedingungen gibt es z.B. eine Frist von 3 Jahren für Selbsttötung. Wenn sich also eine versicherte Person innerhalb dieser 3 Jahre seit Abschluss selbst das Leben nimmt, braucht die Versicherung keine Leistung erbringen. Dagegen möchten sich Kreditinstitute natürlich absichern, damit sie auch in so einem Falle Ihr Geld bekommen. Durch die Vereinbarung eines Fristverzichts kann die Versicherung die Leistung im Falle der Selbsttötung innerhalb der in den Bedingungen genannten zeitlich Frist nicht mehr ablehnen. Eine evtl. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, wie oben bereits beschrieben, bleibt hiervon unberührt. Für den Fristenverzicht berechnen die Versicherer je versicherte Person eine einmalige Zusatzgebühr für den Teil der Versicherungssumme, auf den sich der Fristenverzicht erstreckt. Diese Zusatzkosten müssen ebenfalls vom Versicherungsnehmer getragen werden.
Auch wenn der Versicherungsvertrag zu Gunsten einer Bank vinkuliert oder abgetreten ist, sollte trotzdem ein Bezugsberechtigter namhaft gemacht werden. Dies ist für den Fall wichtig, dass die Leistung der Versicherung zum Zeitpunkt des Todes höher ist als die bei der Bank aushaftende Summe. Den Differenzbetrag bekommt dann der in der Polizze genannte Bezugsberechtigte ausbezahlt.
Wichtiger Tipp: Haben Sie bereits bestehende Lebensversicherungen? Dann prüfen Sie, speziell bei Änderungen in der privaten Lebenssituation die Verträge hinsichtlich des Bezugsberechtigten. Es kann jederzeit eine Änderung des Bezugsberechtigten auch bei bestehenden Verträgen vorgenommen werden.
Beratung ist unverzichtbar
Unser chegg.net-Expertennetzwerk in ganz Österreich bietet Ihnen umfangreiche Beratung und Informationen zu Ihrer Risikoabsicherung. Die unabhängigen Versicherungsmakler kennen auch die Attestgrenzen bzw. die Zusatzkosten für eventuelle Atteste oder für einen benötigten Fristenverzicht. Da auch hier die Versicherungen sehr unterschiedlich sind, finden unsere Berater mit Ihnen gemeinsam die optimalste Lösung zum besten Preis für Ihren Absicherungsbedarf.
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Experten in Ihrer Nähe Kontakt auf, er unterstützt sie gerne bei der Auswahl und beim Abschluss Ihrer Vorsorge und bietet Ihnen bestes Service rund um den Versicherungsvertrag.
GESELLSCHAFTEN IM VERGLEICH
RATGEBER ABLEBENSVERSICHERUNG
Soll ich eine reine Ablebensversicherung abschließen, oder doch besser eine Er- u. Ablebensversicherung? Was muss ich beachten, wenn ich die Ablebensversicherung für die Kreditbesicherung benötige?
Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich unser Ratgeber zur Ablebensversicherung.
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